alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden;
Korridorkinder: für alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.09.2018 geboren wurden gilt, Elternentscheidung nach Beratung durch die Schule ob Kind eingeschult wird oder nicht (eine Rückstellung der Korridorkinder ist schriftlich bis 10. April 2024 anzuzeigen)
Kinder, welche im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden
Kinder, die auf Antrag der Eltern (schriftlich) eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: 01.10.2018 bis 31.12.2018) Dieser Antrag kann bis 31.07.2024 zurückgezogen werden.
Schüler, die auf schriftlichen Antrag der Eltern nach positivem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden sollen (Geburtsdatum: ab 01.01.2019)
Wann kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen?
erkennbare Entwicklungsrückstände und
kein Anlass für eine Überweisung an eine Förderschule
nur einmal möglich
offiziell möglichst vor Unterrichtsbeginn im Herbst
bis 30.11.2024 zulässig
Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.
Sprengelpflicht
Schulanmeldung muss an der Sprengelschule erfolgen
Gastschulanträge nur mit ausführlicher Begründung
Gastschulantrag bei Schulanmeldung stellen
Was müssen Sie mitbringen bzw. der Schule vorlegen?
Geburtsurkunde
Reisepass (bei Ausländern)
Registrierschein (bei Aussiedlern)
Bestätigung über die Einschulungsuntersuchung (Gesundheitsamt) (kann bis Schulbeginn nachgereicht werden)
Selbstauskunftsbogen
Sorgerechtsbescheinigung
von Kindergarten ausgefüllte "Information für die Grundschule"
Fragen und Beratung?
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch so wenden Sie sich zur Terminvergabe an das Sekretariat.